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IMMER INFORMIERT SEIN ...


Versichertenkarte am Quartalsanfang vorlegen

Ihre Versichertenkarte ist für eine korrekte Datenspeicherung und Abrechnung mit den Krankenkassen notwendig, deshalb denken Sie bitte daran, diese bei Ihrem ersten Praxisbesuch im Quartal vorzulegen. 

Sie helfen uns dadurch, den zeitlichen Aufwand für telefonische oder schriftliche Mahnungen zu reduzieren. 

Wir weisen auch darauf hin, dass der Rezepttransfer zur Apotheke in Obing nur stattfinden kann, wenn Ihre Versichertenkarte bereits eingelesen ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Gemäß den gesetzlichen Richtlinien übermitteln wir die Daten Ihrer Arbeitsunfähigkeit digital innerhalb von 24 Stunden an Ihre Krankenkasse. Der Ausdruck der Krankmeldung für Ihren Arbeitgeber entfällt, nur in Fällen von Arbeitslosigkeit erhalten Sie eine Ausfertigung der Krankmeldung für das Arbeitsamt. Sie erhalten somit ab sofort nur noch eine Bescheinigung für Ihre Unterlagen und informieren Ihren Arbeitgeber telefonisch über die Dauer der Krankmeldung. Ihr Arbeitgeber kann anschließend die Krankmeldung digital bei Ihrer Krankenkasse abrufen. 


Coronaimpfungen zum 1. März 2023 beendet

Aufgrund zu geringer Nachfrage führen wir in der Praxis ab 1. März 2023 keine Coronaimpfungen mehr durch, wir bitten um Ihr Verständnis.


Coronatest ab 1. März 2023

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind zum 1. März 2023 sind alle Testnachweispflichten ausgelaufen, d. h. zertifizierte Tests z. B. zur Aufnahme in ein Krankenhaus sind nicht mehr nötig, ein Selbsttest genügt.

Zudem können nur noch Patienten mit Symptomen und nach ärztlicher Untersuchung einen PCR-Test zum Nachweis von Corona erhalten. Bei Erkältungssymptomen vereinbaren Sie deshalb bitte, wie bisher, einen Termin für die Infektionssprechstunde. 


Impfung gegen Gürtelrose

Gürtelrose (Herpes zoster) wird wie Windpocken (Varizellen) durch Varizella-Zoster-Viren verursacht. Die meisten Erwachsenen ab 50 Jahren haben in ihrem Leben die Windpocken durchgemacht, dabei nisten sich Viren im Körper in den Nervenzellen ein. Wenn das Immunsystem - beispielsweise im Alter - schwächer wird, können die Viren wieder aktiv werden und einen schmerzhaften Ausschlag, die Gürtelrose, und länger anhaltende Nervenschmerzen hervorrufen. 

Die Impfung gegen Gürtelrose wird empfohlen für alle Personen ab 60 Jahre. Eine Impf-Empfehlung gilt auch für Personen ab 50 Jahre, die chronische Erkrankungen wie z.B. Diabetes mellitus, rheumatoide Arthritis oder chronische Lungenerkrankung haben oder deren Immunsystem durch Krankheit geschwächt ist.

Der Impfung besteht aus zwei Impfungen im Abstand von 2 Monaten, dazu kommen Sie bitte während unserer Sprechzeiten in die Praxis. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Impfung gesund sind und keinen Infekt haben. 

Leider besteht immer wieder eine begrenzte Verfügbarkeit des Impfstoffs,  deshalb raten wir Ihnen, sich vor der Impfung bei uns zu informieren, ob der Impfstoff vorrätig ist.

 


DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

Wir benötigen von Ihnen die Unterschrift zur Erhebung/Übermittlung von Patientendaten gem. § 73 Abs. 1b SGBV.

Das Formular liegt an der Anmeldung für Sie bereit, falls Sie noch dies noch nicht ausgefüllt haben.